Taufpraxis

  • Kindertaufe und Kirchenzugehörigkeit

    Bei der Kindertaufe sollte wenigstens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein. Wenn beide Eltern der Kirche nicht angehören, ist ein evangelischer Pate oder eine evangelische Patin unerlässlich. Bei der Taufe versprechen die Eltern für die christliche Erziehung Sorge zu tragen. Sollten ein oder gar beide Elternteile nicht der evangelischen Kirche angehören, müssen die Eltern für sich prüfen, ob sie dennoch diese Verantwortung übernehmen und das Taufversprechen ablegen können.

    Ein klärendes Gespräch darüber sollte vor dem eigentlichen Taufgespräch mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin stattfinden. Üblicherweise werden in unserer Kirche Kleinkinder wenige Wochen oder Monate nach der Geburt getauft.

    Aber das Alter spielt für die Taufe keine Rolle. Kinder können auch später getauft werden. Dann besteht auch die Möglichkeit, dass die Taufe im Rahmen eines Kindergottesdienstes stattfindet.

  • Patenschaft

    Aus kirchlicher Perspektive sollen die Paten ihren Patenkindern nicht nur ein verlässlicher Ansprechpartner in allen Lebenssituationen sein, ein Mensch, der sie ins Leben begleitet, sondern sie sollen die Eltern auch in ihrem christlichen Erziehungsauftrag unterstützen. Grundsätzlich steht die Patenschaft auch Menschen offen, die nicht evangelisch sind, sondern einer anderen christlichen Konfession angehören. Menschen, die keiner Kirche angehören, können auch kein Patenamt übernehmen. Falls Sie ursprünglich einen konfessionslosen Freund oder Verwandten als Paten vorgesehen hatten, wenden Sie sich für weitere Informationen an das Pfarrteam.

  • Kleidung und wer hält das Kind?

    Kleiden Sie den Täufling so bequem und dabei so festlich wie möglich. In manchen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition aber nicht zwingend zur Taufe erforderlich.

    Wer hält das Kind?

    Üblich ist es, dass der Pate oder die Patin das Kind bei der Taufe über das Taufbecken hält. Aber die Situation kann auch erfordern, dass es bei der Mutter oder dem Vater bleibt. Für die Gültigkeit der Taufe spielt das keine Rolle.

  • Was ist, wenn das Kind schon älter ist?

    Sollte das Taufkind schon älter sein, so hat es die Chance, dass es seine Taufe bewusst miterlebt und sich später auch daran erinnern kann. Vielleicht hatten Sie ja überlegt, dass Ihr Kind selbst über seinen Glauben entscheiden soll. Damit stehen Sie in einer guten christlichen Tradition. Die Taufe größerer Kinder unterscheidet sich nicht von der Kindertaufe. Sollte Ihr Kind schon dem Konfirmandenalter nahe sein, so überlegen Sie doch, ob es nicht im Zusammenhang mit der Konfirmandenzeit getauft werden soll.

    Jugendliche und Erwachsene benötigen keine Paten bzw. Patinnen. Es handelt sich hierbei um die Entscheidung eines erwachsenen bzw. religionsmündigen Menschen. Diese Entscheidung sollte durch eine Einführung in den christlichen Glauben vorbereitet werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr Pfarramt.

  • Nottaufe

    Ungetaufte Kinder, Jugendliche und Erwachsene können in Notfällen auf deren Wunsch oder den Wunsch der Eltern hin auch ohne Pfarrer oder Pfarrerin und ohne Gottesdienst getauft werden.

    Taufen darf jeder getaufte Christ und jede getaufte Christin (Eine Hilfe findet sich im Evangelischen Gesangbuch unter Nummer 791). Die Taufe ist dann allerdings unmittelbar dem zuständigen Pfarramt mitzuteilen.

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