Gute Gründe für die Konfi

Gute Gründe, sich konfirmieren zu lassen

Eine eigene Meinung finden:

Eine Meinung haben ist wichtig. Im Konfirmandenunterricht habend die Jugendlichen ein gutes Jahr lang die Chance miteinander, mit Pfarrer*innen und anderen Mitarbeitenden zu diskutieren, was ihnen im Leben wichtig ist, woran sie glauben und welche Vorstellungen die anderen und sie selbst von Gott haben. Dieses Miteinander auf dem Weg zum Erwachsenwerden ist eine Chance, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

Ein Fest feiern, das den Rücken stärkt:

Wer sich am Ende der Konfirmandenzeit entscheidet, sich konfirmieren zu lassen, kann sich auf ein Fest freuen, dass den Rücke stärkt. Neben den vielen guten Wünschen aus den Reihen der Familie und dem Freundeskreis, ist es vor allem der im Konfirmationsgottesdienst zugesprochene Segen, der Kraft gibt und die Begleitung durch Gott, „Schutz und Schirm vor allem Argen, Stärke und Hilfe zu allem Guten“ für das weitere Leben verheißt. Der selbstgewählte Konfirmationsspruch beschreibt, wie diese Begleitung Gottes im Alltag aussehen kann.

Rechte, die aus der Konfirmation erwachsen:

Abendmahl:

In unserer Gemeinde können schon Kinder am Abendmahl teilnehmen, wenn sie in der Kinderkirche, im Religionsunterricht oder in der Familie gelernt haben, was das Abendmahl bedeutet. Im Konfirmandenunterricht beschäftigen wir uns mit dem Abendmahl, erfahren etwas über seine Entstehung und Tradition und lernen es als Mahl der Gemeinschaft und der Stärkung kennen. Die Feier des Abendmahls und die Konfirmation gehören thematisch zusammen. Konfirmierte sind eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen.

Patenamt:

Die Konfirmation ist auch ein Übergangsritual und markiert das Ende der Kindheit und den Beginn des Erwachsenwerdens. Konfirmierte gelten als mündige Mitglieder der Kirchengemeinde und können Patin bzw. Pate werden.

Mitwirkung im Kirchenvorstand:

Zu Mitgliedern des Kirchenvorstands können nur solche wahlberechtigten Gemeindemitglieder gewählt werden, die zu Beginn der Amtszeit das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen konfirmiert sein. Jugenddelegierte im Kirchenvorstand müssen konfirmiert seien.  Übrigens ist man bei den Kirchenvorstandswahlen auch wahlberechtigt, wenn man nicht konfirmiert ist. Das Mindestalter von 14 Jahren ist hier entscheidend.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.