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Gedenkveranstaltung der Gemeinde Gründau am 9. November 2025
Auch in diesem Jahr führt die Gemeinde Gründau am 9. November eine zentrale Gedenkveranstaltung anlässlich des Jahrestags der Pogrome gegen die Juden im November 1938 durch. Unter dem Motto „Wir gedenken der verfolgten, vertriebenen und ermordeten Juden aus den Gründauer Dörfern und aus Roth“ lädt der Gemeindevorstand in diesem Jahr ins Dorfgemeinschaftshaus Gettenbach in der Eichelkopfstr. 55 ein. Beginn ist um 16.00 Uhr. Bürgermeister Markus Kern wird die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen.
Inhaltlich gestaltet wird die Veranstaltung wieder von Mitgliedern des Geschichtsvereins Gründau e. V. und der drei christlichen Kirchengemeinden Gründaus, der Evangelischen Kirche Auf dem Berg, der Evangelisch-methodistischen Kirche Rothenbergen und der Katholischen Gemeinde St. Raphael/Christ-könig. Der Ortsbeirat Gettenbach unterstützt die Veranstaltung.
Erinnert wird in diesem Jahr an die lange Geschichte der ehemaligen Synagogengemeinde Gettenbach mit Breitenborn. In den beiden Dörfern lebten in der nationalsozialistischen Zeit keine Juden mehr. Aber vier in Breitenborn zur Welt gekommene Menschen jüdischen Glaubens wurden aus ihren dama-ligen Wohnorten verschleppt und ermordet.
Die Namen aller 34 ermordeten und in den Tod getriebenen jüdischen Männer, Frauen und Kinder aus dem heutigen Gründau und aus Roth sollen genannt und ihrer dabei gedacht werden. Die Röther Juden hatten zur Synagogengemeinde Lieblos gehört.
Auf einer Tafel werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung Lebens- und Sterbens-daten der Todesopfer kennenlernen können.
Führung
Heinrich Georg Semmel vom Gründauer Geschichtsverein bietet am darauffolgenden Sonntag, dem 16. November 2025, eine ca. 2½-stündige Führung auf jüdischen Spuren durch das Gettenbacher Oberdorf und über den jüdischen Friedhof an. Beginn ist um 14.00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus in der Eichelkopfstr. 55. Für den Weg zum Friedhof ist festes Schuhwerk angesagt. Männer sollten beim Besuch des Friedhofs eine Kopfbedeckung tragen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.